Deutscher Bundestag

15. Wahlperiode

Drucksache 15/02

Änderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch und Petra Pau

zu dem Antrag der Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Grüne und FDP
- Drucksache 15/01 -

Weitergeltung von Geschäftsordnungsrecht

Der Bundestag wolle beschließen:

§ 10 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages wird wie folgt gefasst:

„Mitglieder des Bundestages, die sich zusammenschließen, ohne Fraktionsmindeststärke zu erreichen, sind eine Gruppe.“

Berlin, den 16. Oktober 2002
 
Dr. Gesine Lötzsch
Petra Pau

Begründung:

In der Vorlage für die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags ist geregelt, dass Zusammenschlüsse von Abgeordneten als Gruppe anerkannt werden können. Das wurde bislang in Fällen abgelehnt, in denen die Zusammenschlüsse aus weniger als fünf Abgeordneten bestanden. Ein Beurteilungsspielraum, Zusammenschlüsse nicht als Gruppe anzuerkennen ist aber weder sachgerecht noch entspricht er dem Grundsatz der Gleichberechtigung der Volksvertreter.

In einem Vermerk der Verwaltung des Bundestags vom 27 September 2002 wird vorgeschlagen, „ein gemeinsames Redezeitkontigent für die beiden fraktionslosen Abgeordneten festzulegen.“ Dieses wird mit den Grundsätzen gerechtfertigt, die das Bundesverfassungsgericht für Redezeiten von Abgeordneten entwickelt hat, die gleichgerichtete politische Ziele verfolgen. (BVerfGE 80, 188, 299). Wenn es aber gerechtfertigt erscheint, eine Anrechnung der Redezeiten von Abgeordneten vorzunehmen, weil diese eine Einheit darstellen, die die gleichen Inhalte vertritt, dann muss auch anerkannt werden, dass diese einen Koordinierungsbedarf haben, der bei Einzelabgeordneten nicht besteht, die völlig unabhängig voneinander den jeweiligen Zielen nachgehen.

Das parlamentarische Geschäftsordnungsrecht kennt nur zwei Arten von Zusammenschlüssen von Abgeordneten. Da mit zwei Abgeordneten keine Fraktion gebildet werden kann, bilden sie im Falle ihres Zusammenschlusses zu gemeinsamem politischen Handeln eine Gruppe.

Es wäre in hohem Maße willkürlich, bei der Frage des Gruppenstatus die beiden Abgeordneten, die der Partei PDS angehören, als Einzelabgeordnete zu behandeln bei der Frage der Redezeit aber als gemeinsame Einheit. Zu diesem Ergebnis kommen auch Maunz-Dürig in ihrem Kommentar zum Grundgesetz, wenn sie formulieren: „... es genügen bereits zwei Mitglieder.“
 

 

 

17.10.2002
www.petra-pau.de

 

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